Führerscheinfinder / D1
Kategorie D1
Mindestalter
21 Jahre
Zusatztheorieprüfung
ja
Erforderliche Kategorie
B
Nothelferkurs
nein, da Kat. B vor D1 erworben werden muss
Vertrauensärztliche Untersuchung
ja, eine Untersuchung ist erforderlich
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Basistheorieprüfung
nein, da Kat. B vor D1 erworben werden muss
Verkehrskunde
nein, da Kat. B vor D1 erworben werden muss
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig (Inhaber der Führerausweiskategorie C benötigen keinen Lernfahrausweis)
- Begleitperson erforderlich.
- Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Unterkategorie D1 und diese nicht mehr auf Probe besitzt.
- Mit dem Lernfahrausweis der Unterkategorie D1 sind Lernfahrten auf Fahrzeugen der Kategorie C1 erlaubt.
CZV – die Chauffeurzulassungsverordnung
Sofern Sie mit der Unterkategorie D1 Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport.
Zusätzliche Berechtigungen
C1