Führerscheinfinder / D
Kategorie D
Mindestalter
21 Jahre
Zusatztheorieprüfung
ja
Erforderliche Kategorie
B (mind. 2 Jahre) oder C (mind. 3 Monate)
Fahrpraxis / Mindestausbildung
Kategorie Kat. B, C1 oder D1 Kat. C |
praktische Mindestausbildung 52 Lektionen 24 Lektionen |
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Verkehrskunde
nein, da Kat. B vor D erworben werden muss
Nothelferkurs
nicht nötig, da Kat. B vor D erworben werden muss
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate (Inhaber der Kategorie C benötigen keinen Lernfahrausweis)
Vertrauensärztliche Untersuchung
ja, eine Untersuchung ist erforderlich
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig (ausser Inhaber der Kat. C).
- Begleitperson erforderlich.
- Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Kat. D und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
Basistheorieprüfung
nein, da Kat. B vor D erworben werden muss
CZV – die Chauffeurzulassungsverordnung
Sofern Sie mit der Kategorien D Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport.
Mindestalter | 21 Jahre |
Erforderliche Kategorie | B (mind. 2 Jahre) oder C (mind. 3 Monate) |
Kein Nothelferkurs | da Kat. B vor D erworben werden muss |
Vertrauensärztliche Untersuchung | eine Untersuchung ist erforderlich |
Sehtest | darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein |
Epileptiker | werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen. |
Keine Basistheorieprüfung | da Kat. B vor D erworben werden muss |
Zusatztheorieprüfung | ja |
Keine Verkehrskunde | da Kat. B vor D erworben werden muss |
Fahrpraxis |
Nachweis, dass während eines Jahres, in den vergangenen zwei Jahren, regelmässig (220 Tage/500 Stunden) und klaglos Motorwagen der Kategorie C oder Trolleybusse geführt wurden. Vom Erfordernis der Fahrpraxis ist befreit, wer sich über den erfolgreichen Abschluss der Mindestausbildung ausweisen kann und:
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Mindestausbildung |
ist bei einem Fahrlehrer zu absolvieren, der berechtigt ist, Fahrunterricht mit einem Motorfahrzeug der Kategorie D zu erteilen und den Führerausweis der Kategorie D besitzt. Die Mindestausbildung umfasst für Bewerber, die:
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Gültigkeit Lernfahrausweis | 24 Monate (Inhaber der Kategorie C benötigen keinen Lernfahrausweis) |
Lernfahrten |
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CZV – die Chauffeur-zulassungsverordnung |
Sofern Sie mit der Kategorien D Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport. |
Zusätzliche Berechtigungen | B, B1, C1, D1, F, G, M, BPT |