Führerscheinfinder / BPT
Kategorie BPT
Mindestalter
BPT für die Kategorie B kann frühestens mit 19 Jahren erworben werden, da 1 Jahr Fahrpraxis mit Kategorie B notwendig ist.
Zusatztheorieprüfung
ja, für Taxi. Ausgenommen Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte, Ambulanzen sowie berufsmässige Personentransporte mit Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h.
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Gültigkeit Lernfahrausweis
kein Lernfahrausweis notwendig
Vertrauensärztliche Untersuchung
ja, eine Untersuchung ist erforderlich
Praktische Prüfung
ja, wenn jemand die BPT-Bewilligung für B, B1 oder F erwerben will.
Dem Inhaber des Führerausweises der Kategorien C oder C1 wird auf Gesuch hin und sofern er während mindestens eines Jahres vor der Einreichung des Gesuches mit einem Motorfahrzeug der entsprechenden oder einer höheren Kategorie eine klaglose Fahrpraxis ausweisen kann die Bewilligung 121 zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt. Der Inhaber der Unterkategorie C1 muss zusätzlich die Zusatztheorieprüfung bestanden haben.
Inhabern eines Führerausweises der Kategorien D oder der Unterkategorie D1 wird die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt.