Führerscheinfinder / A
Kategorie A
Mindestalter
25 Jahre (Direkteinstieg) oder 2 Jahre im Besitz der beschränkten Kategorie A und innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Einreichung des Gesuches keine Wiederhandlungen gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechtes, die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat.
Erforderliche Kategorie
keine (bei Stufeneinstieg: A beschränkt)
Nothelferkurs
ausgenommen Inhaber der Kat. B oder A1. Darf ansonsten nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Basistheorieprüfung
ausgenommen Inhaber der Kat. B oder A1
Verkehrskunde
ausgenommen Inhaber der Kat. B oder A1
Praktische Grundschulung
6 Stunden für Inhaber der Kat. A1, ansonsten 12 Stunden. Für Inhaber der Kategorie A1 nach altem Recht (Erwerb vor dem 01.04.2003) ist keine
Grundschulung erforderlich.
Praktische Prüfung
Für Bewerbende des Direkteinstiegs ist eine praktische Führerprüfung von 30-45 Minuten erforderlich. Für Bewerbende des Stufeneinstiegs wird die
35 kW Beschränkung auf Gesuch aufgehoben (siehe Mindestalter).
Sonderregelung
Falls die Kategorie A 35kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 prüfungsfrei erworben wurde, muss eine praktische Führerprüfung auf der Kategorie A absolviert werden.
Gültigkeit Lernfahrausweis
4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert. Falls die Kategorie A 35kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 erworben wurde, ist der Lernfahrausweis 12 Monate gültig, da kein Motorradgrundkurs absolviert werden muss.
Lernfahrten
- Lernfahrasuweis notwendig
- keine Begleitperson erforderlich
- Passagiere nur mit der entsprechenden Kategorie erlaubt