Führerscheinfinder / C1
Kategorie C1
Mindestalter
18 Jahre
Zusatztheorieprüfung
ja
Erforderliche Kategorie
B (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs
nein, da Kat. B vor C1 erworben werden muss
Vertrauensärztliche Untersuchung
ja, eine Untersuchung ist erforderlich
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Basistheorieprüfung
nein, da Kat. B vor C1 erworben werden muss
Verkehrskunde
nein, da Kat. B vor C1 erworben werden muss
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- Lernfahrten dürfen nur in Begleitung eines Fahrlehrers oder eines befugten Ausbilders unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Kat. C und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
- Der Lernfahrausweis der Kategorie C berechtigt zu Lernfahrten mit einem Motorwagen der Kategorie B.
- Gehörlose und körperbehinderte Personen dürfen nur von einem behördlich anerkannten Ausbilder begleitet werden.
CZV – die Chauffeur-zulassungsverordnung
Sofern Sie mit der Kategorien C Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
Zusätzliche Berechtigungen
D1