Führerscheinfinder / C
Kategorie C
Mindestalter
18 Jahre
Zusatztheorieprüfung
ja
Erforderliche Kategorie
B (mind. Lernfahrausweis)
Verkehrskunde
nein, da Kat. B vor C erworben werden muss
Nothelferkurs
nein, da Kat. B vor C erworben werden muss
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- Lernfahrten dürfen nur in Begleitung eines Fahrlehrers oder eines befugten Ausbilders unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Kat. C und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
Vertrauensärztliche Untersuchung
ja, eine Untersuchung ist erforderlich
CZV – die Chauffeurzulassungsverordnung
Sofern Sie mit der Kategorien C Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
Basistheorieprüfung
nein, da Kat. B vor C erworben werden muss
Weitere Berechtigungen
Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis C:
- zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen und Feuerwehrmotorwagen mit mehr als acht Sitzplätzen
- von Fahrzeugen der Kategorie D, D1 und Trolleybussen sofern diese Fahrzeuge leer sind.