Der Weg zum Führerausweis
Du willst möglichst schnell, effizient und kostengünstig den Autoführerausweis erlangen? Kein Problem! Mit diesen Tipps gelingt dir das ganz sicher.
In unserem letzten Blogbeitrag „Alle Infos zum Autofahren ab 17“ hast du erfahren, dass in der Schweiz seit dem 01.01.2021 das Autofahren ab 17 Jahren, mit Begleitung, möglich ist. Nun willst du sicher wissen, wie du am Besten vorgehst. Das ist eigentlich ganz einfach:
1. Nothelferkurs
Den Nothelferkurs kannst du sogar schon vor deinem 17. Geburtstag absolvieren. Dieser ist nämlich 6 Jahre gültig und muss spätestens bei der Anmeldung zur Theorieprüfung vorgelegt werden. Wir bieten solche Nothelferkurse in Altendorf, Pfäffikon SZ, Wädenswil und Horgen an.
2. Theorie lernen
Es lohnt sich schon ein paar Monate vor dem 17. Geburtstag mit dem Üben der Theorie zu beginnen, weil die Theorieprüfung schon einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden darf. Gute Vorbereitung ist alles, dafür gibt es auch ein gutes APP um zu lernen. Den Link zum Theorie-App „i-Theorie“ findest du hier. Hast du trotzdem Fragen zur Theorie oder ist etwas unklar, so bieten wir Theorielektionen bei unseren Fahrlehrern an. Kontaktiere uns per Mail oder Telefon und wir beraten dich gerne.
3. Antrag für Lernfahrausweis
Fülle den Antrag für den Lernfahrausweis in deinem Wohnkanton sorgfältig und wahrheitsgetreu aus. Dies beinhaltet auch einen Besuch beim Optiker für einen Sehtest. Das Formular findest du auf der Internetseite des Verkehrsamtes deines Wohnkantons. Du kannst den Antrag ca. 1 1/2 Monate vor deinem 17. Geburtstag an das Verkehrsamt senden. Wichtig, für den Antrag brauchst du den Nothelferausweis.
4. Bewilligung zur Theorieprüfung
Wenn alles nach Plan läuft, erhält du nun die Bewilligung zur Theorieprüfung. Damit kannst du dich bei deinem Verkehrsamt für die Theorieprüfung anmelden.
5. Theorieprüfung
Du kannst die Prüfung sogar bis zu einem Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen. Am Prüfungstag musst du das Formular „Bewilligung zur Theorieprüfung“ und eine gültige Identitätskarte vorweisen. Hast du bestanden, so hast du deinen Lernfahrausweis pünktlich zu deinem 17. Geburtstag im Briefkasten.
6. Fahrstunden
Wir empfehlen dir nicht, vor der ersten Fahrstunde privat zu Fahren. Auch wenn es schwer fällt, die Gefahr ist hoch sich falsche Techniken anzugewöhnen, darum nimm zuerst eine Fahrstunde bei einer Fahrschule. Am effizientesten ist es dann, nach jeder Fahrstunde möglichst viel privat mit Begleitung zu fahren und sich die erlernten Techniken zu verinnerlichen um Routine zu gewinnen. Für Fahrstunden kannst du gerne mit uns per Mail oder Telefon Kontakt aufnehmen. Vielleicht sind sogar Fahrstunden an deinem 17. Geburtstag möglich, falls du nicht warten möchtest und du den Lernfahrausweis schon bekommen hast. :-)
7. Verkehrskundeunterricht
Der Verkehrkundeunterricht ist ebenfalls obligatorisch und muss bis zur praktischen Prüfung besucht werden. Du kannst den Unterricht parallel zu den Fahrstunden absolvieren. Wir bieten ebenfalls in Altendorf, Pfäffikon SZ, Wädenswil und Horgen Verkehrskundeunterricht an.
Wichtig, Den Unterricht kannst du nur mit gültigem Lernfahrausweis (weiss) absolvieren. Der provisorische (gelb) ist hierfür nicht gültig. Der Lernfahrausweis muss beim ersten Kurstag vorgezeigt werden.
8. Praktische Prüfung
Hast du inzwischen deinen 18. Geburtstag gefeiert, die 12 monatige Lernphase hinter dich gebracht, den Verkehrskundeunterricht erfolgreich absolviert und durch die Fahrstunden bei uns die nötige Fahrtechniken angeeignet, so meldet dich dein Fahrlehrer zur praktischen Prüfung an.
Gerne begleiten wir dich durch das Abenteuer Autofahren lernen, darum kannst du gerne jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.
Wir wünschen Dir allzeit gute Fahrt
Team Fresh Up